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Kosten

Die Kosten für unsere Inanspruchnahme als Rechtsanwältinnen richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zur Berechnung derselben wird in der Regel der Streitwert der jeweiligen Angelegenheit zugrunde gelegt, also der Wert, um den es in der Sache geht, z. B. die Höhe der geltend gemachten Forderung. In sogenannten nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten wird grundsätzlich ein Regelstreitwert von 4.000,00 € für die Berechnung angesetzt, wenn sich ein Wert überhaupt nicht ermitteln lässt.

Die Kosten für eine erste Beratung durch uns beträgt maximal 190,00 € (bei Verbrauchern) bis 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren für Verbraucher fallen selbstverständlich ebenfalls Gebühren für unsere Tätigkeit an. In diesem Verfahren schließen wir generell Honorarvereinbarungen. Dasselbe gilt für Selbständige oder GmbH-Geschäftsführer, die eine insolvenzrechtliche Beratung suchen. Auch hier schließen wir Honorarvereinbarungen mit zu vereinbarenden Stundensätzen.

Wir werden mit Ihnen spätestens im Rahmen unseres ersten Gespräches über die durch unsere Inanspruchnahme entstehenden Kosten sprechen.