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Frühzeitige Insolvenzberatung

Die Unkenntnis der Gesetzte schützt vor Strafe nicht – die Kenntnis aber schon

Neben der Besonderheit, dass zum Beispiel im Bereich der Existenzgründung ein gemeinsames Beratungsgespräch zur Beleuchtung von rechtlichen und steuerlichen Fragen sinnvoll ist, ergibt sich die leider noch viel zu wenig genutzte Möglichkeit einer frühzeitigen „Insolvenzberatung“: nämlich bereits bei ersten Anzeichen eines möglichen Zahlungsausfalles zur Vermeidung einer Insolvenz.

Nur, wer frühzeitig über seine Möglichkeiten informiert ist, wird die richtigen Entscheidungen treffen können, um entweder eine Insolvenz bestenfalls zu vermeiden oder im Rahmen einer geordnet vorbereiteten Insolvenz das bestmögliche Ergebnis für sich und den Betrieb zu erreichen. 
So ist zum Beispiel nicht zwingend die Betriebsaufgabe der einzige Weg durch eine Insolvenz, eine übertragende Sanierung bietet z.B. weitreichende Alternativen zu einer Betriebsfortführung. 
Gegebenenfalls kann es auch klug sein, gewappnet zu sein, soll heißen: auch ohne konkreten Anlass kann eine Beratung für den Fall der Fälle sinnvoll sein, um frühzeitig Probleme im Liquiditätsfluss überhaupt zu erkennen und entsprechend gegensteuern zu können.

Gleiches gilt natürlich auch für Privatpersonen:
Wer frühzeitig erkennt, in finanzielle Probleme geraten zu können, hat häufig noch Aktionsmöglichkeiten, selbst am Ruder zu bleiben und eine Insolvenz abzuwenden.
Selbst wenn ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz von dritter Seite, also zum Beispiel dem Finanzamt oder einer Krankenkasse, bereits gestellt ist, muss dies nicht zwingend zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen.
Schließlich lohnt sich auch in laufender Insolvenz eine Beratung, um dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder entsprechend vorinformiert gegenüber treten zu können und nicht alle Vorgaben des Verwalters als „gott-gegeben“ hinzunehmen.
Die Erfahrung zeigt leider immer noch, dass eine Beratung bei drohenden Zahlungsengpässen gar nicht oder zu spät in Anspruch genommen wird – häufig ist dann eine Vielzahl an Möglichkeiten zusammengeschrumpft auf nur noch eine letzte, nämlich die, selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.