Insolvenzrecht
Auch im Bereich des Insolvenzrechts kann ich außergerichtlich und gerichtlich für Sie tätig werden.
Gerichtlich bestellt werde ich als Gutachterin und Sachverständige im Regelinsolvenzantragsverfahren oder als Verwalterin im Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren.
In diesen Bereichen haben Sie als Schuldner in der Regel keine Einflussmöglichkeit. Sie werden von mir als gerichtlich bestellte Verwalterin durch das Verfahren begleitet. Dabei bestehen Mitwirkungspflichten des Schuldners, die der Zusammenarbeit maßgeblich Farbe geben. Außergerichtlich hat die insolvenzrechtliche Beratung einen hohen Stellenwert außerhalb oder während der Insolvenz.
Hier kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig über das Wesen und die Instrumente der Insolvenz zu informieren, um über die eigenen Möglichkeiten Bescheid zu wissen, bevor es darauf ankommen könnte. Sinnvoll ist dies insbesondere auch, um sich überhaupt in die Lage zu versetzen, frühzeitig Warnsignale erkennen zu können: nur dann wird man sich noch in einer Position befinden, die auch Aktion zulässt, nicht nur Re-Aktion.