Gesetzliche Betreuungen

beate-kolar-87Im Bereich der Betreuungen werde ich vom Gericht als gesetzlicher Beistand für hilfebedürftige Personen eingesetzt.

Als Betreuerin trete ich in meiner Funktion als gesetzlicher Vertreter neben die zu betreuende Person. Das Gericht legt dabei je nach Erfordernis verschiedene Rechtsgebiete fest, in denen die Betreuung greifen soll, zum Beispiel gegenüber Behörden und Institutionen.

Es werden in diesem Bereich in Abstimmung mit der zu betreuenden Person deren Angelegenheiten wahrgenommen, also zum Beispiel werden Anträge auf Leistungen bei den zuständigen Kreisen oder dem JobCenter gestellt, der oder die zu Betreuende wird zu Terminen bei Behörden begleitet, die Post der entsprechenden Stellen wird direkt an mich geleitet und hier abgearbeitet.
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Dabei verstehe ich die eingerichtete Betreuung als Hilfe zur Selbsthilfe, soll heißen: es wird erst nach Ab- und Rücksprache gehandelt, der oder die Betreute sind immer in die zu erledigenden Aufgaben eingebunden, soweit er oder sie dies wünscht.

In meinem Büro arbeiten im Bereich der Betreuungen mein Mitarbeiter Christian Ochsen und ich – wir verstehen uns als Dienstleister an dem oder der zu betreuenden Person und setzen daher auf Dialog.

Sollten Sie selbst Hilfe benötigen, haben Sie Einflussmöglichkeiten insoweit, als Sie zum Kennenlernen gern einen Termin vereinbaren können; Sie selbst können einen Betreuer bei Gericht auch vorschlagen.