Verfahrensbeistandschaften

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beate-kolar-12 Die Amtsgerichte sind gehalten, bei Streitigkeiten in Fragen des Sorgerechts oder zum Umgang einen Verfahrensbeistand für das oder die in die Mühlen geratenen Kind/er zu bestellen.

Dabei handelt es sich um Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren.

Als Verfahrensbeistand suchen wir das Gespräch mit den beteiligten Eltern und natürlich vor allem mit dem Kind. Je nach Alter des Kindes und der vorliegenden Problematik kann es auch erforderlich werden, mit dem Kindergarten, dem Kinderarzt oder der Schule Kontakt aufzunehmen.

Insbesondere aber ist es unsere Aufgabe, mit dem jeweiligen Kind in Kontakt zu treten.

Damit dieses leichter gelingt, besuchen wir die Kinder immer zuhause im gewohnten Umfeld, um dort mit dem Kind zu sprechen. Dabei wird sich der Gesprächsinhalt natürlich nach der Altersstufe des Kindes richten: bei den Kleineren werden wir eher spielerisch vorgehen können, bei älteren Kindern oder Jugendlichen können wir häufig sehr offen über Fragen der Umgangsgestaltung oder Inhalte des Sorgerechts sprechen.

In erster Linie tragen wir als Verfahrensbeistand den Willen des Kindes in die Verhandlung und vertreten dort das Kindeswohl.

In zweiter Linie versuchen wir als Verfahrensbeistand soweit mit dem Kind bekannt zu werden, dass wir als vertraute Person das Kind begleiten können, sollte der oder die Familienrichter/in selbst das Kind anhören müssen.


Wenn der Rechtsstreit sich fortsetzt in eine zweite Instanz, wird Frau Rechtsanwältin Kolař vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gern eingesetzt, da sie in diesem Bereich bereits seit 2003 bestellt wird und so über die Jahre auf einen großen Erfahrungsschatz zugreifen kann.

Sollten Sie als betroffener Elternteil von uns angeschrieben worden sein mit der Bitte um Kontaktaufnahme, wenden Sie sich zur Terminvereinbarung direkt an unsere Mitarbeiterinnen.